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   OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91   

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OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91 (https://dejure.org/1992,2865)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.12.1992 - 15 W 218/91 (https://dejure.org/1992,2865)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Dezember 1992 - 15 W 218/91 (https://dejure.org/1992,2865)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Einberufung einer Eigentümerversammlung ; Feststellung der Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung; Wirksamkeit eines Wohneigentümerbeschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 167 § 242; WEG § 21 Abs. 1 § 23 Abs. 2
    Mangel bei der Einberufung einer Eigentümerversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Dortmund - 48 II 8/89
  • LG Dortmund - 9 T 486/90
  • OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 468
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 56/82
    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91
    Im Verfahren nach § 43 WEG sind die zivilprozessualen Regelungen betreffend die Veräußerung der streitbefangenen Sache entsprechend anwendbar (BayObLGZ 1983, 73, 75).
  • OLG Hamm, 13.01.1992 - 15 W 13/91

    Anfechtbarkeit der Verwalterbestellung wegen eines Einberufungsmangels

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91
    Das entspricht der Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschluß vom 13.01.1992 - 15 W 13/91 - OLGZ 1992, 309, 312; BayObLG NJW-RR 1991, 531, 532) und ist auch in der Literatur allgemein anerkannt (vgl. Soergel-Stürner, BGB , 12. Auflage, § 24 WEG Rdnr. 6; Palandt-Bassenge, BGB , 51. Auflage, § 24 WEG Rdnr. 2; Augustin, WEG , § 24 Rdnr. 6; Bärmann/Pick/Merle, WEG , 6. Auflage, § 23 Rdnr. 51).
  • BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90

    Wirksamkeit der Bestellung zum Verwalter durch Eigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91
    Das entspricht der Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschluß vom 13.01.1992 - 15 W 13/91 - OLGZ 1992, 309, 312; BayObLG NJW-RR 1991, 531, 532) und ist auch in der Literatur allgemein anerkannt (vgl. Soergel-Stürner, BGB , 12. Auflage, § 24 WEG Rdnr. 6; Palandt-Bassenge, BGB , 51. Auflage, § 24 WEG Rdnr. 2; Augustin, WEG , § 24 Rdnr. 6; Bärmann/Pick/Merle, WEG , 6. Auflage, § 23 Rdnr. 51).
  • KG, 03.02.1981 - 1 W 2823/80
    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91
    Ein solcher setzt voraus, daß eine Angelegenheit der Wohnungseigentümer von diesen geordnet werden soll (vgl. § 23 Abs. 1 WEG ; KG OLGZ 1981, 307, 308; BayObLG NJW-RR 1987, 1364, 1365).
  • BayObLG, 21.02.1973 - BReg. 2 Z 3/73

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Rüge der unzulänglichen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91
    Nach § 23 Abs. 2 WEG ist zur Gültigkeit eines Beschlusses erforderlich, daß der Gegenstand der beabsichtigten Beschlußfassung bei der Einberufung derart bezeichnet ist, daß die Beteiligten weitestgehend vor Überraschungen geschützt sind und ihnen die Möglichkeit der Vorbereitung bzw. der Überlegung, ob ihre Teilnahme veranlaßt ist, gewährt wird (vgl. BayObLG NJW 1973, 1086; Rpfleger 1978, 445; MDR 1985, 412).
  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 156/87

    Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses ;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91
    In diesem Fall schafft er für die übrigen Wohnungseigentümer einen Vertrauenstatbestand, der es ihm später verwehrt, sich auf den Einberufungsmangel zu berufen, um auf diese Weise die von ihm nicht gewünschte Beschlußfassung zu Fall zu bringen (vgl. vorgenannter Senatsbeschluß; vgl. ferner BayObLG NJW-RR 1988, 1168).
  • OLG Hamm, 11.08.1970 - 15 W 232/69
    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91
    Sie dauert nur fort, solange die Verwaltertätigkeit als solche Nachwirkungen äußert (Senat OLGZ 1971, 96, 98).
  • OLG Hamm, 07.06.1979 - 15 W 56/79
    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91
    Da es sich hierbei um eine Frage der Ausübung der den Wohnungseigentümern zustehenden gemeinsamen Verwaltung (§ 21 Abs. 1 WEG ), also um eine Gemeinschaftsangelegenheit handelt, bedarf eine solche Vereinbarung und ebenso der Verzicht aber der Zustimmung aller Wohnungseigentümer (vgl. BayObLG NJW 1970, 1136; KG OLGZ 1974, 399, 4O1; Senat OLGZ 1979, 296, 300).
  • BayObLG, 27.01.1970 - BReg. 2 Z 22/69
    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91
    Da es sich hierbei um eine Frage der Ausübung der den Wohnungseigentümern zustehenden gemeinsamen Verwaltung (§ 21 Abs. 1 WEG ), also um eine Gemeinschaftsangelegenheit handelt, bedarf eine solche Vereinbarung und ebenso der Verzicht aber der Zustimmung aller Wohnungseigentümer (vgl. BayObLG NJW 1970, 1136; KG OLGZ 1974, 399, 4O1; Senat OLGZ 1979, 296, 300).
  • BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 2 Z 64/87

    Beschwerde gegen die Ungültigkeitserklärung einer Eigentümerversammlung durch das

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91
    Ein solcher setzt voraus, daß eine Angelegenheit der Wohnungseigentümer von diesen geordnet werden soll (vgl. § 23 Abs. 1 WEG ; KG OLGZ 1981, 307, 308; BayObLG NJW-RR 1987, 1364, 1365).
  • BayObLG, 13.12.1984 - BReg. 2 Z 5/83

    Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen

  • OLG Düsseldorf, 23.08.1991 - 15 W 50/91
  • OLG München, 22.02.2008 - 34 Wx 66/07

    Wohnungseigentum: Anspruch eines behinderten Wohnungseigentümers gegen die

    Gültige Beschlüsse können in einer Eigentümerversammlung, zu der nicht alle Wohnungseigentümer erschienen sind, nach § 23 Abs. 2 WEG nur gefasst werden, wenn der Gegenstand der Beschlussfassung in der Einladung ausreichend bezeichnet worden ist (vgl. BayObLG WuM 2004, 366; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 468; OLG München, NZM 2006, 934).

    Dies schuf für die übrigen Wohnungseigentümer einen Vertrauenstatbestand, der es den Antragstellern später verwehrte, sich auf den Einberufungsmangel zu berufen, um auf diese Weise das von ihnen nicht erwünschte Ergebnis einer Beschlussfassung zu Fall zu bringen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1993, 468).

  • OLG München, 19.09.2005 - 34 Wx 76/05

    Neugestaltung maßgeblicher Teile der Außenanlagen und Neuerrichtung einer

    Denn unter dem TOP "Verschiedenes" könne keine wesentlichen Angelegenheiten, sondern allenfalls Gegenstände von untergeordneter Bedeutung beschlossen werden (OLG Hamm NJW-RR 1993, 468).

    Die erteilte Vollmacht ist aber regelmäßig dahin auszulegen, dass sie sich nur auf die Abstimmung zu den in dem Einladungsschreiben vorgesehenen Tagesordnungspunkten erstreckt (OLG Hamm NJW-RR 1993, 468).

  • OLG Frankfurt, 28.01.2003 - 20 W 167/02

    Wohnungseigentum: Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit eines Beschlusses bei

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob die Anfechtung der in der Versammlung vom 12.12.2000 gefassten Mehrheitsbeschlüsse allein wegen eines nach Auffassung der Antragsteller vorliegenden Einberufungsmangels schon deshalb gegen Treu und Glauben verstößt, weil die Antragsteller der Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Versammlung trotz der Kenntnis aller nach ihrer Meinung den Einberufungsmangel ergebenden Umstände nicht entgegengetreten sind (BayObLG NJW-RR 1992, 910; OLG Hamm NJW-RR 1993, 468, 469; Merle, aaO., § 43, Rdnr. 102).
  • OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03

    Wohnungseigentumssache: Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung;

    Tatsächlich ist eine Vollmacht, die ein Wohnungseigentümer einer anderen Person zur Vertretung in einer bestimmten Eigentümerversammlung gibt, regelmäßig so auszulegen, dass sie sich lediglich auf diese Versammlung erstreckt (vgl. Staudinger/Bub, a.a.O., § 25 Rz. 183; Bielefeld, a.a.O., Seite 470; OLG Hamm NJW-RR 1993, 468; Amtsgericht Neuss, WuM 1994, 505).
  • OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02

    Wohnungseigentümerbeschluss über eine Verwalterabberufung und

    Ob eine Einberufung im Einzelfall den Anforderungen des § 23 Abs. 2 WEG genügt, ist weitgehend Tatfrage (OLG Hamm NJW-RR 1993, 468).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2007 - 3 Wx 127/06

    Zur Gültigkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung über die Genehmigung

    Es fehlt an der Ursächlichkeit des Mangels für die Beschlussfassung, jedenfalls muss sich ein anfechtender Wohnungseigentümer den Einwand der Arglist entgegenhalten lassen, wenn er - wie hier der Beteiligte zu 1. - in Kenntnis des Einberufungsmangels an der Versammlung teilnimmt und sogar mit abstimmt, ohne eine entsprechende Rüge zu erheben (OLG Hamm NJW-RR 1993, S. 468/469; Staudinger-Bub a.a.O., Rdnr. 146).
  • BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 233/03

    Tagesordnungspunkt "Sonstiges"

    2 Z 31/90">NJW-RR 1990, 784; OLG Hamm NJW-RR 93, 468; Wangemann/Drasdo, Die Eigentümerversammlung nach WEG, 2. Aufl. Rn. 169).
  • BayObLG, 30.04.1998 - 2Z BR 23/98

    Zulässigkeit von Beschlussfassungen unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes"

    Unter dem im Einladungsschreiben als "Verschiedenes" bezeichneten Tagesordnungspunkt können grundsätzlich nur Eigentümerbeschlüsse von ganz untergeordneter Bedeutung gefaßt werden (BayObLG NJW-RR 1990, 784 ; OLG Hamm NJW-RR 1993, 468 f.; OLG Köln WuM 1998, 240; Bärmann/Pick/Merle WEG 7. Aufl. § 23 Rn. 72).
  • LG Berlin, 02.05.2000 - 85 T 371/99

    Rechtmäßigkeit eines auf einer Wohnungseigentümerversammlung verfassten

    Jedenfalls sind für die an die Bezeichnung zu stellenden Anforderungen Sinn und Zweck des § 23 Abs. 2 WEG maßgebend, wonach der Wohnungseigentümer vor überraschenden Beschlüssen zu schützen und ihm die Möglichkeit einzuräumen ist, sich anhand der Tagesordnung auf die Beratung und Beschlussfassung in der Versammlung über bestimmte Tagesordnungspunkte vorzubereiten oder auch mangels Interesses an den Beschlussgegenständen der Versammlung fern zu bleiben (BayObLG WuM 1996, 116, 117; OLG Hamm NJW-RR 1993, 468, 469 [OLG Hamm 08.12.1992 - 15 W 216/91] ; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl. 2000, § 23 Rn. 68).
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Rechtsprechung
   KG, 30.11.1992 - 24 W 3802/92   

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https://dejure.org/1992,2843
KG, 30.11.1992 - 24 W 3802/92 (https://dejure.org/1992,2843)
KG, Entscheidung vom 30.11.1992 - 24 W 3802/92 (https://dejure.org/1992,2843)
KG, Entscheidung vom 30. November 1992 - 24 W 3802/92 (https://dejure.org/1992,2843)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 468
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Ob das der Fall ist, kann wegen der vergleichbaren Interessenlage nach den Grundsätzen beurteilt werden, welche die Rechtsprechung im Hinblick auf § 11 Abs. 1 Nr. 1 lit. a, Abs. 2 HeizkostenV zur Verbrauchserfassung für die Wärme- und Warmwasserversorgung entwickelt hat (vgl. hierzu BayObLG, NJW-RR 1994, 145, 146; KG, NJW-RR 1993, 468; ZMR 1996, 282, 283; OLG Köln, WuM 1998, 621; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 16 Rdn. 128; Niedenführ/Schulze, aaO, HeizkostenV Rdn. 11; auch BGH, Urt. v. 30. Januar 1991, VIII ZR 361/89, NJW-RR 1991, 647, 649).
  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Zwar hat das Amtsgericht W. in seinem Beschluß vom 16. Oktober 1989 der Klägerin nicht - wozu es in der Lage gewesen wäre - unmittelbar Prozeßführungsbefugnis erteilt (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 145; KG NJW-RR 1993, 468: Danach ist ein - hier gestellter - Antrag auf Ungültigerklärung des die gewünschte Maßnahme versagenden Eigentümerbeschlusses und auf Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft dahin zu verstehen, daß die gerichtliche Ersetzung der abgelehnten Entscheidung begehrt wird; vgl. auch Merle, in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., § 21 Rn. 89; Lüke, in: Weitnauer, WEG, 8. Aufl., § 21 Rn. 23).
  • OLG Hamm, 20.11.2006 - 15 W 166/06

    Abändernder Zweitbeschluss zur Balkonsanierung

    Ein solcher Antrag ist zulässig (vgl. Senat FGPrax 1995, 98 = NJW-RR 1995, 465; BayObLG NJW-RR 1994, 145 = WuM 1993, 753; KG OLGZ 1993, 308 = NJW-RR 1993, 468).
  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96

    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige

    Allenfalls solche Fehler der Abrechnung, die sich mit ganz geringfügigen Beträgen auswirken, sind hinzunehmen und begründen kein Anfechtungsrecht (vgl. BayObLG bei Deckert Eigentumswohnung 2/848; KG NJW-RR 1987, 1160, 1161; WE 1993, 138, 140).
  • BayObLG, 16.09.1993 - 2Z BR 91/93

    Anspruch auf Abänderung eines bestehenden Kostenverteilungsschlüssels; Antrag auf

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  • BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 118/04

    Anforderungen an einen Eigentümerbeschluss über eine verbrauchsunabhängige

    Auszugehen ist dabei nach der Rechtsprechung des Senats (NJW-RR 1994, 145; ebenso: KG NJW-RR 1993, 468; OLG Köln WuM 1998, 621) von einem Vergleichszeitraum von zehn Jahren.

    Dass das Landgericht dabei entsprechend der Vorgabe in § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV von 15 % des Abrechnungsbetrags ausgegangen ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung (BayObLG NJW-RR 1994, 145/146; KG NJW-RR 1993, 468; OLG Köln WuM 1998, 621).

  • LG München I, 18.07.2007 - 1 T 15543/05

    Maßnahme zur Energiekosteneinsparung muss sinnvoll sein!

    Nach der Rechtsprechung der Obergerichte liegt der maximale Zeitraum, bei dem noch von einer wirtschaftlich sinnvollen Amortisation der Mehraufwendungen für modernisierende Instandsetzungen gesprochen werden kann, welche einer Einsparung von Energiekosten dienen, bei etwa 10 Jahren (KG ZMR 1996, 282: Vollwärmeschutz; BGHZ 156, 193; BayObLG WuM 1993, 753; KG OLGZ 1993, 308; jeweils für Einbau von Messgeräten für den Warmwasserverbrauch).
  • OLG Köln, 24.04.1998 - 16 Wx 28/98

    Grobe Unbilligkeit des Verteilungsschlüssels der Wasserabrechnung

    Denn die Einführung von Wasseruhren, verbunden mit einer entsprechenden Abrechnungsregelung, ist dann unverhältnismäßig, wenn in einem 10-Jahresvergleich die Kosten für die Installation der Meßgeräte sowie deren Wartung und Ablesung die voraussichtliche Einsparung von Energiekosten übersteigen (vgl. BayObLG NJW-RR 94, 145 m.w.N.; KG NJW-RR 93, 468).

    Dem stehen potentiell einzusparende Energiekosten für den 10Jahres-Zeitraum in Höhe von rund 15.500,-- DM gegenüber, wenn man die von dem Beteiligten zu 8. zugrunde gelegten Zahlen zum Energieverbrauch zugrunde legt und die übliche Einsparquote von 15 % ansetzt (zum Ansatz von 15 % Einsparung: BayObLG, NJW-RR 94, 145, 146; KG, NJW-RR 93, 468).

  • OLG Frankfurt, 26.02.2004 - 20 W 164/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Verpflichtungsantrag zur Einhaltung der

    Dabei geht die obergerichtliche Rechtsprechung, die das Landgericht bereits seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hat, von einem Zeitraum von zehn Jahren aus, für den die zu erwartende Energieeinsparung zu berechnen sei (BayObLG -Beschluss vom 16.09.1993, 2 Z BR 91/93- NJW-RR 1994, 145; KG -Beschluss vom 30.11.1992, 24 W 3802/92- NJW-RR 1993, 468; ebenso Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 16 Rdnr. 128, Seite 519; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., Anmerkungen zur HeizkostenV, Rdnr. 11).

    Ebenso anerkannt ist, dass die in § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV im Fall der nicht verbrauchsmäßigen Abrechnung dem Nutzer eingeräumte Kürzungsquote von 15 % auch bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 a HeizkostenV für die Berechnung der zu erwartenden Energieeinsparung maßgeblich ist (BayObLG NJW-RR 1994, 145, 146; KG NJW-RR 1993, 468; Lammel, aaO., § 11 Rdnr. 19; Niedenführ/Schulze, aaO. Rdnr. 8).

  • OLG Köln, 23.11.2001 - 16 Wx 202/01

    Wohnungsrecht: Änderung des in der Teilungserklärung vorgesehenen

    Denn jedenfalls ergibt ein Vergleich der jeweiligen Kosten für den 10-Jahres-Zeitraum, auf den in diesem Zusammenhang abzustellen ist ( vgl. BayObLG NJW-RR 94, 145; KG NJW-RR 93, 468 ), dass die Einsparungskosten deutlich unter den Investitionskosten liegen.
  • KG, 02.02.1996 - 24 W 7880/95

    WEG -Beschluß zur modernisierenden Instandsetzung

  • OLG Hamm, 12.12.1994 - 15 W 327/94

    Ablehnung der Installation von Wärmemengen-Erfassungsgeräten und die Einführung

  • LG Hamburg, 29.12.2010 - 318 S 110/10

    Wohnungseigentümer können die Umstellung der Betriebskostenabrechnung auf

  • BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99

    Zum Beschluss des Versammlungsleiter, die Stimmen eines Eigentümers wegen

  • LG Hamburg, 29.12.2010 - 318 S 101/10

    Einbau von Wasserzählern: Ermessensentscheidung !

  • LG Berlin, 30.10.2003 - 62 S 206/03
  • AG Bremen, 29.07.2002 - 111a II 85/02

    Einbau eines Kaltwasserzähler durch Mehrheitsbeschluss der

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